Das Wort Hebamme kommt ursprünglich vom altdeutschen Wort "Hev(i)anna", was so viel wie "die Ahnin, die das Neugeborene hält" bedeutet.
Jeder Mensch in Deutschland ist mit der Hilfe einer Hebamme auf die Welt gekommen, denn das Hebammengesetz schreibt vor, dass bei jeder
Geburt -auch bei Kaiserschnitten- eine Hebamme anwesend sein muss. Eine Hebamme ist per Gesetz dafür ausgebildet, gesunde Schwangere, Wöchnerinnen und ihre Kinder eigenständig zu betreuen. Ihre Kompetenz ist es, diejenigen herauszufinden, die medizinische Hilfe brauchen, und sie dann in ärztliche Hände zu überweisen.